Regulierung · Europäische Union

EU Cyber Resilience Act und NIS2

Was Admission Control und Image-Scan Ihres Clusters in einem Zeitraum erfasst haben, ordnet Attestkeep 34 Anforderungen zu (Quelle: Verordnung (EU) 2024/2847 und Richtlinie (EU) 2022/2555). 26 davon werden aus diesen Einträgen bewertet; 8 sind als außerhalb des Umfangs markiert, jede mit Begründung.

Was das Framework verlangt

26 Anforderungen aus Clustersicht.

Fundstellen und Titel so, wie der Bericht sie druckt, also auf Englisch. Öffnen Sie eine Anforderung, um zu lesen, was sie verlangt – nah am Wortlaut des Regelwerks wiedergegeben.

Cyber Resilience Act

Verordnung (EU) 2024/2847

Anhang I Teil I (grundlegende Cybersicherheitsanforderungen) und Teil II (Anforderungen an die Behandlung von Schwachstellen)

NIS2 Directive

Richtlinie (EU) 2022/2555

Artikel 21 Absatz 2, Risikomanagement­maßnahmen der Cybersicherheit

FundstelleAnforderungBerichtsabschnitte
Annex I, Part I (1)
Appropriate level of cybersecurity based on the risks

Produkte werden so konzipiert, entwickelt und hergestellt, dass sie ein den Risiken angemessenes Cybersicherheitsniveau gewährleisten.

Control statementAdmission decisions
Annex I, Part I (2)
Made available without known exploitable vulnerabilities

Produkte mit digitalen Elementen werden ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen auf dem Markt bereitgestellt.

CoverageAdmission decisionsOutcomes
Annex I, Part I (3)(a)
Secure by default configuration

Produkte werden mit einer standardmäßig sicheren Konfiguration bereitgestellt, einschließlich der Möglichkeit, das Produkt in seinen ursprünglichen Zustand zurückzusetzen.

Control statementAdmission decisions
Annex I, Part I (3)(b)
Vulnerabilities can be addressed through security updates

Produkte stellen sicher, dass Schwachstellen durch Sicherheitsupdates behoben werden können, gegebenenfalls auch durch automatische Updates.

Control statementCoverage
Annex I, Part I (3)(c)
Protection from unauthorised access

Produkte gewährleisten durch geeignete Kontrollmechanismen Schutz vor unbefugtem Zugriff, unter anderem durch Authentifizierung sowie Identitäts- oder Zugangsverwaltungssysteme.

Control statementEvidence chain
Annex I, Part I (3)(d)
Confidentiality of stored, transmitted or processed data

Produkte schützen die Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder anderweitig verarbeiteter Daten, personenbezogen oder nicht, etwa indem relevante Daten im Ruhezustand oder bei der Übertragung nach dem Stand der Technik verschlüsselt werden.

Control statement
Annex I, Part I (3)(e)
Integrity of data, commands, programs and configuration

Produkte schützen die Integrität gespeicherter, übermittelter oder anderweitig verarbeiteter Daten, Befehle, Programme und der Konfiguration vor jeder vom Nutzer nicht autorisierten Manipulation oder Änderung und melden Beschädigungen.

Supply chain
Annex I, Part I (3)(g)
Availability of essential and basic functions

Produkte schützen die Verfügbarkeit wesentlicher und grundlegender Funktionen, auch nach einem Vorfall, unter anderem durch Resilienz und Maßnahmen gegen Denial-of-Service-Angriffe.

Availability
Annex I, Part I (3)(h)
Minimise negative impact on other devices or networks

Produkte minimieren ihre eigenen negativen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Diensten, die andere Geräte oder Netze erbringen.

Control statement
Annex I, Part I (3)(i)
Limit attack surfaces

Produkte werden so konzipiert, entwickelt und hergestellt, dass Angriffsflächen, einschließlich externer Schnittstellen, begrenzt werden.

Control statement
Annex I, Part I (3)(j)
Reduce the impact of an incident

Produkte werden so konzipiert, entwickelt und hergestellt, dass die Auswirkungen eines Vorfalls durch geeignete Mechanismen und Techniken zur Eindämmung von Ausnutzung verringert werden.

Control statement
Annex I, Part I (3)(k)
Security-related information by recording and monitoring

Produkte liefern sicherheitsbezogene Informationen, indem sie relevante interne Vorgänge aufzeichnen und überwachen, einschließlich des Zugriffs auf oder der Änderung von Daten, Diensten oder Funktionen.

Evidence chainAdmission decisions
Annex I, Part II (1)
Identify and document vulnerabilities and components (SBOM)

Hersteller ermitteln und dokumentieren Schwachstellen und Komponenten des Produkts, unter anderem durch eine Software Bill of Materials in einem gängigen, maschinenlesbaren Format, die mindestens die obersten Abhängigkeiten des Produkts erfasst.

CoverageSupply chain
Annex I, Part II (2)
Address and remediate vulnerabilities without delay

Hersteller gehen Schwachstellen unverzüglich an und beheben sie, unter anderem durch Sicherheitsupdates; wo technisch machbar, werden neue Sicherheitsupdates getrennt von Funktionsupdates bereitgestellt.

Control statementTriage decisions
Annex I, Part II (3)
Effective and regular tests and reviews

Hersteller prüfen und überprüfen die Sicherheit des Produkts mit digitalen Elementen wirksam und regelmäßig.

Coverage
Annex I, Part II (5)
Coordinated vulnerability disclosure policy

Hersteller führen eine Strategie zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen ein und setzen sie durch.

Organisation
Annex I, Part II (6)
Facilitate sharing of information about potential vulnerabilities

Hersteller ergreifen Maßnahmen, die den Austausch von Informationen über mögliche Schwachstellen in ihrem Produkt und in enthaltenen Drittkomponenten erleichtern, unter anderem durch Angabe einer Kontaktadresse.

Organisation
Annex I, Part II (7)
Secure distribution of updates

Hersteller sehen Mechanismen vor, um Updates sicher zu verteilen, damit Schwachstellen rechtzeitig behoben oder gemindert werden.

Control statement
Article 21(2)(a)
Policies on risk analysis and information system security

Die Maßnahmen umfassen Konzepte für die Risikoanalyse und die Sicherheit von Informationssystemen.

Control statement
Article 21(2)(b)
Incident handling

Die Maßnahmen umfassen die Bewältigung von Vorfällen.

Admission decisionsBreak-glass events
Article 21(2)(d)
Supply chain security

Die Maßnahmen umfassen die Sicherheit der Lieferkette, einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen jeder Einrichtung und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern.

Supply chainControl statement
Article 21(2)(e)
Security in acquisition, development and maintenance, including vulnerability handling

Die Maßnahmen umfassen Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von Netz- und Informationssystemen, einschließlich Management und Offenlegung von Schwachstellen.

CoverageAdmission decisionsTriage decisions
Article 21(2)(f)
Assessing the effectiveness of the measures

Die Maßnahmen umfassen Konzepte und Verfahren, um die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit zu bewerten.

Admission decisionsAvailability
Article 21(2)(h)
Policies on the use of cryptography and encryption

Die Maßnahmen umfassen Konzepte und Verfahren für den Einsatz von Kryptografie und, wo angemessen, Verschlüsselung.

Supply chainControl statement
Article 21(2)(i)
Human resources security, access control policies and asset management

Die Maßnahmen umfassen Sicherheit des Personals, Konzepte für die Zugriffskontrolle und die Verwaltung von Anlagen.

OutcomesEvidence chain
Article 21(2)(j)
Multi-factor authentication and secured communications

Die Maßnahmen umfassen Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung.

Evidence chain
8 Anforderungen außerhalb des Umfangs, und warum
FundstelleAnforderung und Grund
Annex I, Part I (3)(f)Data minimisation

Welche Daten ein Workload verarbeitet, ist eine Eigenschaft seines Codes, und den liest Admission Control nicht. Zur eigenen Verarbeitung dieses Operators: Abfrageanweisungen werden für das Tracing festgehalten, ihre Argumente nie, und Inhalte von Image-Layern werden nicht gespeichert.

Annex I, Part I (3)(l)Secure and permanent removal of data and settings

Aufbewahrung und Löschung von Daten in einem Workload sind Eigenschaften dieses Workloads und seines Speichers, die Admission Control nicht erreicht.

Annex I, Part II (4)Publicly disclose information about fixed vulnerabilities

Die Veröffentlichung ist ein Schritt im Release-Prozess des Herstellers. Die hier festgehaltene Befundhistorie je Image ist das Material, aus dem ein Hinweis geschrieben würde, nicht der Hinweis selbst.

Annex I, Part II (8)Disseminate security patches without delay

Die Verbreitung ist ein Schritt im Release-Prozess des Herstellers. Dieser Cluster hält fest, wann ein korrigiertes Image ankam, nicht wann es veröffentlicht wurde.

Article 14Reporting actively exploited vulnerabilities and severe incidents

Die Meldung an ein CSIRT und an ENISA ist ein organisatorischer Akt mit gesetzlicher Frist. Dieses Dokument liefert den Moment, an dem die Frist zu laufen beginnt: Jeder Befund trägt im Abschnitt Evidence chain den Zeitpunkt, zu dem dieser Cluster erstmals davon Kenntnis hatte.

Article 21(2)(c)Business continuity, backup management and crisis management

Backup, Wiederherstellung und Krisenmanagement sind Programme der Plattform und der Organisation. Der Abschnitt Availability dieses Dokuments hält nur die Verfügbarkeit dieser Kontrolle selbst fest: ein Beitrag, nicht die Maßnahme.

Article 21(2)(g)Basic cyber hygiene practices and cybersecurity training

Schulung und Sensibilisierung sind Programme der Organisation; keine Kontrolle im Cluster beobachtet sie.

Article 23Incident reporting to the CSIRT or competent authority

Die Meldung an ein nationales CSIRT ist ein organisatorischer Akt mit gesetzlicher Frist. Dieses Dokument liefert den Zeitpunkt der Kenntnisnahme, ab dem jede Frist läuft: Jede Ablehnung, jeder Befund und jede Break-Glass-Aktivierung trägt im Abschnitt Evidence chain ihren eigenen Zeitstempel.

Was Attestkeep erzeugt

Nachweise aus Einträgen, die der Cluster ohnehin führt.

Nichts wird von Hand ausgefüllt. Jede Antwort zu einer Anforderung trägt einen Status (erfüllt, teilweise, Lücke oder außerhalb des Umfangs), eine Notiz mit den Zahlen des Zeitraums und die Berichtsabschnitte, aus denen diese Zahlen stammen.

Jede Anforderung von EU CRA und NIS2 wird nach einer eigens für sie geschriebenen Regel anhand der Berichtsabschnitte unten bewertet.

Das Paket

Was der Bericht enthält.

Jedes Paket enthält dieselben Abschnitte, unabhängig vom Framework. Markiert sind die, auf die sich die Antworten zu EU CRA und NIS2 stützen, jeweils mit der Zahl der Anforderungen, die auf sie verweisen.

Mehr zum Paket

  1. Organisation2
  2. Framework mapping
  3. Cluster
  4. Control statement13
  5. Coverage5
  6. Vulnerability findings
  7. Outcomes2
  8. Admission decisions7
  9. Supply chain4
  10. Triage decisions2
  11. Break-glass events1
  12. Availability2
  13. Evidence chain4
  14. Deployment context
  15. Issues
  16. Ledger
  17. Population
  18. Runtime events
  19. Producer statements (VEX)
Umfang

Geltungsbereich, wörtlich aus dem Bericht (Englisch).

This document reports what one Kubernetes cluster's admission control and image scanning recorded during the period, mapped onto two instruments that bind different subjects. NIS2 Article 21(2) binds the entity, and these records are evidence for the subset of its measures that concern container workloads. The Cyber Resilience Act binds the manufacturer of a product with digital elements; the mapping below is usable where the container images covered here are that product or part of it, and is not usable as a statement about products this cluster merely runs. Neither mapping is a conformity assessment. No clause is marked met because a feature exists — only because the period's own records show the control operating. Clauses marked outside_scope are duties no cluster control can discharge; they are listed rather than omitted so the reader can see exactly where this document stops.

Fragen

Fragen zu EU CRA und NIS2

Ist das eine Zertifizierung nach EU CRA und NIS2?

Nein. Das Paket ist ein Nachweis aus den clustereigenen Einträgen. Es ist keine Zertifizierung, und kein Auditor muss es anerkennen. Der Absatz zum Geltungsbereich auf dieser Seite ist derselbe, den auch der Bericht enthält.

Warum liegen 8 Anforderungen außerhalb des Umfangs?

Sie fragen nach Dingen, die die Admission- und Scan-Einträge eines einzelnen Clusters nicht zeigen können. Sie werden mit Begründung aufgeführt statt weggelassen, damit jeder Leser des Berichts sieht, dass der Ausschluss bewusst ist.

Welcher Plan enthält EU CRA und NIS2?

Jeder Plan kann danach berichten. Community und Team enthalten 1 Framework Ihrer Wahl, Business 3, Enterprise alle. Die Preise stehen auf der Preisseite.

Wie prüft ein Auditor das Paket?

Im Browser unter attestkeep.com/verify.html, wo nichts hochgeladen wird, oder mit dem kurzen Skript auf der Dokumentationsseite. Beides kommt ohne uns aus. Einzelheiten stehen unter Für Auditoren.

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